Kapitel 5: Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren
eines Menschen

Selbstständige brauchen im Prinzip keine weiteren Voraussetzungen vor Beantragung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen. Es reicht theoretisch ein Antrag auf dem amtlichen Vordruck beim zuständigen Insolvenzgericht (Regel- bzw. Unternehmensinsolvenz). In der Praxis gibt es jedoch durchaus Möglichkeiten Fehler zu machen und auch einige Weichen können unter Umständen noch vor der Insolvenz günstig für den Antragsteller oder Dritte (z.B. die Ehefrau ...) gestellt werden. Es wird daher auch dem (ehemals) Selbstständigen dringend geraten, zumindest in eine kurze Beratung durch uns vor der Insolvenzantragstellung zu investieren.

Privatpersonen haben grundsätzlich eine Reihe von zusätzlichen formellen Voraussetzungen zu erfüllen. Hier sind insbesondere zu nennen:

  1. die Durchführung eines Einigungsversuches mit den Gläubigern vor Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens durch eine geeignete Stelle und
  2. die Verwendung des richtigen Vordruckes zur Beantragung eines Privatinsolvenzverfahrens

Verschiedentlich bekommen wir von zu beratenden Schuldnern zu hören, dass sogar anwaltliche Kollegen ihnen vermittelt hätten, dass etwa der Besitz von Grundeigentum, das Überschreiten einer bestimmten Höhe von Verbindlichkeiten, besonders hohe Schulden beim Finanzamt, Unterhaltsrückstände oder eine ehemalige bzw. aktuell ausgeübte selbständige Tätigkeit eine Entschuldung nicht zulassen würden. Diese Aussagen sind alle falsch! Es ist im Gesetz insoweit ausdrücklich klargestellt, dass jede natürliche Person, d.h. jeder Mensch, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, die Restschuldbefreiung nach deutschem Recht erlangen kann. Ausnahmen gelten insoweit nur für die bereits oben genannten Sachverhalte und einige extrem seltene Ausnahmefälle, die hier nicht alle angesprochen werden können.

Auch für mich? l Kapitel 5 l Bedingungen

Weitere Kapitel:
Einführung - Insolvenzrecht
Kapitel 1 - Ablauf des Insolvenzverfahrens
Kapitel 2 - Die Restschuldbefreiung
Kapitel 3 - Ausnahmen von der Restschuldbefreiung
Kapitel 7 - Kosten eines Insolvenzverfahrens
Kapitel 8 - Einzelfragen aus Insolvenzberatungsgesprächen


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