Kapitel 1 - Wie läuft das Insolvenzverfahren für Menschen ab?

Zunächst muss mit dem weit verbreiteten Irrtum aufgeräumt werden, dass man durch das Insolvenzverfahren seine Schulden erlassen bekommen kann. Dies ist so nicht ganz richtig. Das eigentliche Insolvenzverfahren dient ausschließlich dazu, durch Verwertung von schuldnerischem Vermögen die Gläubiger weitestgehend zu befriedigen. Mit der für den Schuldner im Regelfall einzig gewünschten Folge, nämlich der Restschuldbefreiung bzw. einer Entschuldung oder einem Schuldenerlass, hat dies leider zunächst nichts zu tun, sieht man davon ab, dass der Gesetzgeber das Durchlaufen eines geordneten Insolvenzverfahrens als zwingende Voraussetzung für die Erteilung der späteren Restschuldbefreiung vorgesehen hat.

Tatsächlich wird zunächst das eigentliche Insolvenzverfahren, bei dem vorhandenes Vermögen des Schuldners verwertet und verteilt wird, durchgeführt. Hiernach schließt sich das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung genannte Verfahren an. Die Gesamtlaufzeit beider Verfahren beträgt für neue Verfahren seit Oktober 2021 nur noch 3 Jahre (früher 6 Jahre).

Einführung l Kapitel 1 l Restschuldbefreiung

Weitere Kapitel:
Kapitel 3 - Ausnahmen von der Restschuldbefreiung
Kapitel 4 - Kommt eine Insolvenz für mich in Frage?
Kapitel 5 - Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren eines Menschen
Kapitel 6 - Welche Bedingungen gelten für die Restschuldbefreiung?
Kapitel 7 - Kosten eines Insolvenzverfahrens
Kapitel 8 - Einzelfragen aus Insolvenzberatungsgesprächen

Rechtsanwälte
Dr. Keller & Bauermeister

Überwasserstraße 2-3 48143 Münster

Tel.: 0251 / 92777-7
Fax: 0251 / 92777-88
E-Mail senden