Insolvenzrecht:
Das vor dem Insolvenzrecht geltende Konkursrecht galt zu Recht als "Leichenfledderei" und für die Betroffenen wenig hilfreiche Einrichtung. Erst mit §1 der 1999 neu eingeführten Insolvenzordnung sollte "dem redlichen Schuldner (erstmals) Gelegenheit gegeben (werden), sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien".
Mit dieser bahnbrechenden Regelung war es in Deutschland erstmals möglich, seine Schulden durch ein geordnetes gerichtliches Verfahren vollständig loszuwerden. Spätestens mit der Straffung des Verfahrens im Jahre 2001 gab es nunmehr ein brauchbares Instrument, das den Menschen tatsächlich aus der Schuldenfalle half und hilft.
Die letzte Reform erfolgte zum 01.10.2021. Verfahren, die nach diesem Datum beantragt wurden, können nunmehr schon nach drei Jahren mit der Restschuldbefreiung abgeschlossen werden. Allerdings werden titulierte Steuerschulden und rückständiger Unterhalt unter Umständen nicht mehr von der Restschuldbefreiung erfasst und bleiben erhalten.
Im Folgenden soll ein Überblick über die geltenden Regelungen zum Insolvenzrecht von Fachanwalt für Insolvenzrecht, Karsten Bauermeister, vermittelt werden. Damit sollte Betroffenen eine erste eigene Einschätzung über Möglichkeiten zur Entschuldung möglich sein. Im konkreten Fall sollte aber auf jeden Fall eine Kontaktaufnahme erfolgen.
Es wird empfohlen, die folgenden Seiten vollständig durchzulesen und danach den Kontakt zum Anwalt zu suchen. Ganz Eilige sollten aber zumindest die Kapitel Ablauf, Restschuldbefreiung und "kommt eine Insolvenz für mich in Frage" lesen und nach den dortigen Ratschlägen handeln. Fachbegriffe sind farblich hervorgehoben und ein Überfahren mit der Maus liefert eine kurze Erläuterung als Tooltip.
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für natürliche Personen (Menschen) ...