Kapitel 7: Kosten eines Insolvenzverfahrens

Die Justiz arbeitet nicht umsonst! Als grober Anhaltspunkt kann angenommen werden, dass ein Privatinsolvenzverfahren mindestens etwa EUR 2.000,00 an Kosten (Gebühren des Insolvenzverwalters, der Treuhänders in der Wohlverhaltensphase und Gerichtskosten) verursacht, ein einfaches Unternehmens- bzw. Regelinsolvenzverfahren wird Kosten von mindestens EUR 2.500,00 verursachen. Allerdings können diese Kosten insbesondere bei einer hohen Insolvenzmasse, bei vielen Gläubigern sowie bei Vorliegen anderer Umstände auch deutlich darüber liegen.

Nach dem derzeit geltenden Recht (Stand April 2022) kann einem Schuldner, der die Kosten von Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsphase nicht vorab aufbringen kann, eine Stundung der Verfahrenskosten gewährt werden. Nach der Stundung wird das Insolvenzverfahren direkt eröffnet und es wird ggf. bis zum Ende des drei Jahre dauernden gerichtlichen Ablaufes abgewartet, ob die Kosten durch freiwillige Zahlungen des Schuldners, Verwertung seines Vermögens oder Zahlungen von seinem Einkommen letztlich gedeckt sind. Ist dies nicht oder nicht vollständig der Fall, so muss versucht werden, die (restlichen) Kosten nach Erteilung der Restschuldbefreiung in Raten an die Gerichtskasse zurückzuzahlen.

Bedingungen l Kapitel 7 l Einzelfragen

Weitere Kapitel:
Einführung - Insolvenzrecht
Kapitel 1 - Ablauf des Insolvenzverfahrens
Kapitel 2 - Die Restschuldbefreiung
Kapitel 3 - Ausnahmen von der Restschuldbefreiung
Kapitel 4 - Kommt eine Insolvenz für mich in Frage?
Kapitel 5 - Voraussetzungen für das Insolvenzverfahren eines Menschen

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