Kreditverträge:

Es wird davon ausgegangen, dass beispielsweise bei etwa 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilien-Kreditverträgen die Widerrufsbelehrungen der Banken fehlerhaft waren. Kreditnehmer können solche Verträge daher grundsätzlich widerrufen.

Zwar ist in den Allgemeinen Kreditbedingungen eine Frist von höchstens 4 Wochen für einen Widerruf des Vertrages vorgegeben, aber aufgrund der Fehlerhaftigkeit eben dieser Kreditbedingungen haben die Gerichte daher entschieden, dass der Widerruf jederzeit, auch Jahre später und sogar nach Beendigung des Vertrages noch möglich ist.

Man spricht daher auch von einem "ewigen Widerrufsrecht" oder von einem "Widerrufsjoker".

 

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