Kapitalanlagerecht:

Nicht erst seit der Finanzkrise nach der 'Lehman'-Pleite im Jahr 2008 ist das Kapitalanlagerecht von Bedeutung. Allerdings hat es die Krise seit der Corona-Pandemie mit Vehemenz in das Blickfeld von erheblich mehr Menschen gerückt. Nicht wenige Menschen müssen nämlich seitdem um ihre Ersparnisse, im schlimmsten Fall sogar um ihre komplette Altersversorgung, fürchten. Schlagworte wie "Inflation", "Nullzinspolitik", "Zinstief" oder "Geldentwertung" waren und sind in aller Munde. Die Phase historisch niedriger Zinsen als Folge der Bekämpfung der Finanzkrise dauert nun schon etliche Jahre an und ein Ende ist auch nach 12 Jahren (Stand: 2022) nicht absehbar.

Wir haben dies zum Anlass genommen, für unsere Mandanten nach Möglichkeiten zu suchen, Geld bei schlechten Anlageprodukten zurückzuzuholen. Unterstützung haben wir hierbei von unerwarteter Seite bekommen: Eine Reihe sehr verbraucherfreundlicher Gerichtsurteile haben hier erstaunliche Möglichkeiten offengelegt, die - getrieben von Lobbyarbeit - zwischenzeitlich sogar den Gesetzgeber auf den Plan gerufen haben.

Der Ausgangsfall für die Betroffenen ist meist eine wenig lukrative Geldanlage in Form einer Lebens- oder Rentenversicherung oder eine Baufinanzierung, die noch zu Zeiten der Hochzinsen abgeschlossen wurde. Jedem dieser Verträge liegen Allgemeine Kredit- oder Versicherungsbedingungen der ausgegebenden Gesellschaft zu Grunde, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bis ins Kleinste beschrieben werden.

Häufig wird nunmehr an uns die Frage nach der Möglichkeit einer Beendigung dieser Verträge herangetragen. Der Königsweg kann hierbei der Widerruf bzw. Widerspruch des Vertrages aufgrund fehlerhafter, weil die Kunden benachteiligender Bedingungen sein.

 

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Dr. Keller & Bauermeister

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