Ausschlussfrist für den Widerruf:

Nichts währt ewig. Auch der vorteilhaften Ausgangslage der Verbraucher durch Widerrufe ihrer Kreditverträge in den Genuss besserer Zinskonditionen oder neuer, günstigerer Verträge zu kommen, wurde zwischenzeitlich seitens des Gesetzgebers ein Riegel vorgeschoben.

Der Gesetzgeber hat nach erheblicher Lobbyarbeit der Bankenwirtschaft beschlossen, Banken vor dem gesetzlichen Anspruch der Kunden auf jederzeitigen Widerruf der allein für die mächtige Branche günstigen Verträge zu schützen. Das "ewige Widerrufsrecht" sollte gesetzlich eingedämmt werden

Am 21. Juni 2016 war der letzte Tag für einen zulässigen Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Vertrages über eine Finanzierung.

Für Finanzierungs-Altverträge bedeutet dies, dass die Maximalfrist für einen Widerruf im Falle falscher Widerrufsbelehrungen am 21.06.2016 unwiderruflich ablief. Seit diesem Tag kann ein bis 2010 abgeschlossener Finanzierungsvertrag nicht mehr erfolgversprechend angefochten werden. Jüngere Verträge haben hingegen häufig Kreditbedingungen, die einer verschärften Inhaltskontrolle standhalten und profitieren von deutlich kürzeren Widerrufsfristen.

Aufgrund gesetzlicher Lücken sieht dies jedoch bei Versicherungsverträgen nach wie vor anders aus. Hier ist, beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, noch immer ein Widerspruch mit der Folge der Rückabwicklung des Vertrages möglich! Ausführliche Erläuterungen finden sich hier.

 

 

 

 

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