Kreditverträge:

Die natürliche Folge des Widerrufs eines geschlossenen Vertrages ist die Rückabwicklung des Vertrages und damit die Rückgewähr der erhaltenen Leistungen. Das bedeutet zunächst einmal, dass das Kreditinstitut seinen erhaltenen Kreditbetrag zurückbekommt und der Verbraucher keine vertraglichen Verpflichtungen dem Institut gegenüber mehr hat.

Der Vorteil ist, dass nunmehr ein mit günstigeren Zinsen vereinbarter Vertrag abgeschlossen werden kann. Das spart schnell ein paar hundert oder sogar tausend Euro pro Jahr.

Daneben sind aber auch die gezogenen Nutzungen zurück zu gewähren. Für das Kreditinstitut ist hier in erster Linie an die gezahlten Zinsen zu denken, die herausgegeben werden müssen. Darüber hinaus muss aber auch der Gewinn des Instituts in der Zeit des Vertrages herausgegeben werden. Hat das Institut also in den Jahren des bisherigen Vertrages regelmäßig 10 % Gewinn gemacht, müssen der zurück zu gewährende Zinsbetrag mit 10 % zu Gunsten des Verbrauchers verzinst werden. Der Kreditnehmer muss sich seinerseits ggf. die ersparte Miete (bei selbst bewohnter Immobilie) gegenrechnen lassen.

 

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